Das Verfassungsgericht
Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation ist das Rechtsprechungsorgan der Verfassungskontrolle, das selbständig und unabhängig die gerichtliche Gewalt mittels der Verfassungsgerichtsverfahren ausübt.
Die Tätigkeit des Verfassungsgerichts hat ihre rechtlichen Grundlagen zunächst in der Verfassung. Art.25 (Teil 2 bis 5 und Teil 7) der Verfassung bestimmt die verschiedenen Zuständigkeiten und das Verfahren vor dem Verfassungsgericht, Daneben regelt gemäß Art. 128 (Teil 3) Verf. das föderale Verfassungsgesetz „Über das Verfassungsgericht der Russischen Föderation“ (Verfassungsgerichtesgesetz - VerfGG) die Kompetenzen, das Verfahren der Einsetzung und die Tätigkeit des Verfassungsgerichtes. Art.3 (Teil 7) VerfGG enthält eine Öffnungsklausel, nach der Föderationsverträgen und föderalen Verfassungsgesetzen weitere Kompetenzen des Gericht bestimmt werden können.
Die Zusammensetzung, Verfahren der Errichtung und Amtszeit
Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation besteht aus neunzehn Richtern, die von dem Föderationsrat auf Vorschlag des Präsidenten der Russischen Föderation ernannt werden. Es besteht eine Altersgrenze von 70 Jahren.
An die Kandidaten für das Amt des Verfassungsrichters werden neben der russischen Staatsbürgerschaft und einem Mindestalter von 40 Jahren weitere Anforderungen gestellt. Es werden eine hohe Reputation, höhere juristische Ausbildung, wenigstens 15 Jahre Arbeitserfahrung in einem juristischen Beruf und eine anerkannte hohe Qualifikation im Bereich des Rechts gefordert.
Ein Abgeordnetenmandat, ein anderes Staatsamt, die Unterhaltung einer privaten Anwaltskanzlei sowie politische Betätigung sind mit dem Richteramt unvereinbar.
Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation ist bei Anwesenheit von zwei Drittel von der Gesamtzahl der Richter entscheidungsfähig. Die Befugnisse des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation sind nicht durch bestimmte Frist beschränkt.
Befugnisse
• auf Antrag des Präsidenten der Russischen Föderation, der Föderationsrat oder mindestens ein Fünftel der Mitglieder der Staatsduma, der Regierung der Russischen Föderation, des Obersten Gerichts der Russischen Föderation und Legislativ- und Exekutivorgane der Subjekte der russischen Föderation entscheidet die Fälle über Verfassungsmäßigkeit der Bundesgesetze, normativen Akten des Präsidenten, des Föderationsrates, der Staatsduma, der Regierung der Russischen Föderation und der Subjekte der Russischen Föderation;
• auf Beschwerden über Verletzung der Verfassungsrechte und Freiheiten der Bürger, überprüft die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das in einem konkreten Fall angewendet wurde;
• auf Anfrage von einem Gericht überprüft die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, ob sollte durch ein entsprechendes Gericht in einem bestimmten Fall angewendet werden;
• überprüft die internationale Verträge bis zu ihrem Inkrafttreten;
• entscheidet die Kompetenzstreitigkeiten zwischen den föderalen Staatsorganen, zwischen den föderalen Staatsorganen und Staatsorganen der Subjekte der Russischen Föderation sowie Streitigkeiten zwischen obersten Staatsorganen der Subjekte der Russischen Föderation, wenn eine solche Kompetenz wird durch die Verfassung definiert und es gibt keine andere Möglichkeit, den Streit beizulegen;
• gibt die Auslegung der Verfassung der Russischen Föderation;
• hat das Recht zur Gesetzesinitiative für Angelegenheiten aus seinem Bereich.
Weiter hat das Verfassungsgericht gemäß rt.125 (Teil 4) der Verfassung und Artt. 3 96 VerfGG für Beschwerden von Bürgern zuständig, deren Verfassungsrechte und Freiheiten durch die Abwendung oder die bevorstehende Anwendung eines Gesetzes in einer konkreten Sache verletzt sind. Antragsberechtigt sind – entgegen dem Wortlaut von Art.125 der Verfassung – auch juristische Personen, ausländische Staatsbürger und Staatenlose.
Geltende Grundsätze
Unabhängigkeit, Kollegialität, Offenheit, Widersacher System und die Gleichheit der Parteien.
Organisationsformen der verfassungsrechtlichen Verfahren
Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation betrachtet, prüft und entscheidet die Fälle in den Sitzungen des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation in Form der öffentlichen Behandlung, und für die Fälle, die vom Artikel 47.1 des Föderalen Verfassungsgesetzes "Über das Verfassungsgericht der Russischen Föderation" bestimmt sind, auch ohne mündliche Verhandlung (in schriftlicher Form).
Verbindlichkeit der Entscheidungen
Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts sind endgültig, obligatorisch für alle Organe der Vertretungs-, Exekutive- und Judikative Gewalt, die kommunale Selbstverwaltung, Unternehmen, Behörden, Organisationen, Beamte, Bürger und ihrer Verbände im gesamten Gebiet der Russischen Föderation.
Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts sind unmittelbar anwendbar, erfordern keine Bestätigung, unterliegen keinem Rechtmitteln und treten unverzüglich nach ihrer Verkündigung in Kraft.
Der Apparat des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation
Die Tätigkeit des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation gewährleistet der Apparat des Verfassungsgerichts, der aus dem Sekretariat, der Verwaltung des staatlichen Dienstes, des Finanzamtes und der Geschäftsleitung besteht.